Krankenversicherung
Krankheitskosten-Vollversicherung
(Einzel- und Gruppenversicherung)
Private Krankenversicherung Bild Versicherungskarte
maßgeschneiderter Schutz zu
individuellen Beiträgen

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) sind versicherungsfrei, wenn sie ein regelmäßiges Brutto-Einkommen/Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen und diese in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten haben. Erst dann ist eine private Kranken-Vollversicherung möglich.

Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung:

2010:4.162,50 EUR monatlich / 49.950,00 EUR jährlich

2009:4.050,00 EUR monatlich / 48.600,00 EUR jährlich

2008:4.012,50 EUR monatlich / 48.150,00 EUR jährlich

2007:3.975,00 EUR monatlich / 47.700,00 EUR jährlich

2006:3.937,50 EUR monatlich / 47.250,00 EUR jährlich

Zum anrechenbaren Einkommen gehören alle regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Liegt Ihr Brutto-Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich mit einer Krankenzusatzversicherung dennoch rundum absichern.

Beitragsbeispiele

Selbständige und Freiberufler
unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht (unabhängig vom Einkommen) und haben die Alternative einer privaten Vollversicherung.
(Sonderregelungen gelten für Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten)
Einsteiger-Schutz  für Preisbewußte (z.B. für Existenzgründer)
Komfort-Schutz umfassender Versicherungsschutz zu attraktiven Beiträgen
Top-Schutz für etablierte Selbständige/Freiberufler mit hohen Ansprüchen

Beitragsbeispiele

Ärzte und Zahnärzte
Sondertarife für:
Medizinstudenten im praktischen Jahr
Ärzte im Praktikum
Jungärzte
beihilfeberechtigte Ärzte

Studenten
haben am Anfang des Studiums die Wahl ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten, darüber hinaus wenn die Familienversicherung in der gesetzl. Kasse endet oder sie das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)
Spezialtarife / individueller Schutz

Beamte (auch Dienstordnungs-Angestellte und öffentlicher Dienst)
Bei Beamten beteiligt sich der »Arbeitgeber Staat« mit mindestens 50% an den Krankheitskosten. Die Beteiligung des Dienstherrn hängt von der persönlichen Situation (z.B. Familienstand) des Beamten ab.
Sondertarife für:
Landesbeamte
Bundesbeamte
Beamte in der Ausbildung (Beamtenanwärter)
Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Anwartschaftsversicherung)
Beihilfeberechtigte und Mitglieder der PBeaKK und KVB
Gesetzlich Krankenversicherte Beihilfeberechtigte

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Letzte Änderung: 24.01.2010
URL:www.AAV-Paff.de/vollkrankenversicherung.htm
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