Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte)
sind versicherungsfrei,
wenn sie ein regelmäßiges Brutto-Einkommen/Arbeitsentgelt oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze erzielen und diese in 3 aufeinander folgenden Jahren
überschritten haben. Erst dann ist eine private Kranken-Vollversicherung möglich.
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung:
2010:
4.162,50 EUR monatlich / 49.950,00 EUR jährlich
2009:
4.050,00 EUR monatlich / 48.600,00 EUR jährlich
2008:
4.012,50 EUR monatlich / 48.150,00 EUR jährlich
2007:
3.975,00 EUR monatlich / 47.700,00 EUR jährlich
2006:
3.937,50 EUR monatlich / 47.250,00 EUR jährlich
Zum anrechenbaren Einkommen gehören alle regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Liegt Ihr Brutto-Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich mit einer Krankenzusatzversicherung dennoch rundum absichern.
Beitragsbeispiele