Jeder Arbeitnehmer ist zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert, aber nur bei Berufsunfällen. Selbständige und Hausfrauen sind meist nicht
gesetzlich versichert und Kinder nur während des Schulbesuchs oder im Kindergarten.
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Aber:
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Über 70 % aller Unfälle ereignen sich im privaten Bereich und in der Freizeit!
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Die gesetzliche Absicherung stellt nur eine Grundversorgung dar -
denn eine Leistung erfolgt erst ab 20 % Erwerbsminderung.
Bei Unfällen in der Freizeit und im Urlaub erhalten Sie keine Leistungen.
Was ist eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung besteht meist aus mehreren Leistungsarten. Diese können
ganz individuell zusammengestellt werden. Die wichtigste Komponente ist die
Invaliditätsleistung.
Erläuterungen der Leistungsarten
Besonders für Kinder, Hausfrauen und Selbständige ist die private Unfallversicherung
zu empfehlen. Eine sinnvolle Ergänzung bietet die Berufsunfähigkeits-Versicherung.
In der Unfallversicherung unterscheidet man verschiedene Gefahrengruppen:
Gruppe A: Hausfrauen und kaufmännisch tätige Personen
Beitragsbeispiele - günstige Summenkombinationen
Gruppe B: Handwerker und überwiegend körperlich Berufstätige
Beitragsbeispiele - günstige Summenkombinationen
Kinder (bis zu einem Eintrittsalter von 14 Jahre)
Beitragsbeispiele - günstige Summenkombinationen
Darüber hinaus gibt es noch ganz spezielle Tarife für z.B. Ärzte und Zahnärzte.