Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erst prüfen - dann entscheiden!
Berufsunfähigkeitsversicherung Bild Versorgungslücke
Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente entfällt!
 
Seit dem 1.1.2001 gilt:
  • Für alle nach 1961 geborenen, gesetzlich Versicherten entfällt die Berufsunfähigkeitsrente vollständig.
  • Alle die vor 1961 geboren wurden, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
     
individueller Schutz zu attraktiven Beiträgen

Als unabhängiger Versicherungsmakler
- mit den Schwerpunkten in der Kranken- und Rentenversicherung -
biete ich Ihnen vielseitige Vorsorgemöglichkeiten aus einer großen Auswahl namhafter Versicherungsgesellschaften an.

Die verschiedenen Anbieter finden Sie unter Produkt-Partner Berufsunfähigkeitsversicherung


Private Vorsorge so wichtig wie noch nie
- denn plötzlich kann alles ganz anders sein

Krankheiten oder Unfälle zerstören sehr schnell Lebensträume
- die finanzielle Unabhängigkeit
- den erreichten Lebensstandard
- das regelmäßige Einkommen

Das finanzielle Risiko bei Beeinträchtigung oder Verlust der Arbeitskraft ist durch die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nur unzureichend gedeckt.

Höhere Lebenserwartung mit Folgen
Durch die absehbare demographische Entwicklung, rückläufige Geburtenraten und steigende Lebenserwartung, wird sich das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern drastisch verändern. Es wird sich in den nächsten drei Jahrzehnten von jetzt etwa 2:1 auf 1:1 verschieben, so daß ein Arbeitnehmer für jeweils eine Rente aufkommen muß.
Auch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit verursacht Beitragsmindereinnahmen, die negative Einflüsse auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Vor diesem Hintergrund entstand auch dieses Rentenreformgesetz, welches zum 1.1.2001 in Kraft getreten ist.
Fazit:  In naher Zukunft wird es weitere tiefgreifende Änderungen geben müssen, um das System der Rentenversicherung überhaupt aufrecht erhalten zu können.

Vom Staat ist nicht viel zu erwarten
Durch die Reform ist die gesetzliche Invaliditätsabsicherung auf ein Minimum geschrumpft. Die Voraussetzungen für einen Rentenbezug wurden drastisch verschärft. Und selbst bei Erhalt ist die durchschnittliche Rente alles andere als üppig.

Bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die durchschnittliche Rentenhöhe bei
 -  Frauen  rund   293 EUR
 -  Männer rund   503 EUR

Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die durchschnittliche Rentenhöhe bei
 -  Frauen  rund    920 EUR
 -  Männer rund 1.289 EUR

Berufsanfänger sind besonders betroffen:
Die ersten fünf Berufsjahre gelten als Wartezeit, in denen noch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

Tatsache ist:
Jeder fünfte Angestellte und fast jeder dritte Arbeiter muß vorzeitig, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung, aus dem Berufsleben ausscheiden.

Ursachen für verminderte Erwerbsfähigkeit:
 
  27 %   Rücken, Gelenke
  20 %   Herz, Kreislauf
  19 %   Psychische Erkrankungen
  17 %   Sonstige Erkrankungen
  12 %   Krebs
  5 %   Stoffwechsel, Verdauung

Diese Möglichkeiten der privaten Vorsorge bieten sich Ihnen:
  1. Kapitallebensversicherung + Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) oder Rentenversicherung + Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  2. Der Klassiker deckt nicht nur das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine zusätzliche private Rente ab, gleichzeitig wird Kapital für die Altersversorgung angesammelt. Sicherlich nicht die preiswerteste Lösung, aber die vollständigste.

    Bei einer Berufsunfähigkeit wird die Rente bis zum vereinbarten Termin/Ablauf bezahlt, in der Regel zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Danach endet die private Rente. Wurde gleichzeitig eine Lebensversicherung zum selben Ablauftermin abgeschlossen, wird eine Kapitalsumme fällig, dieser Betrag kann selbst angelegt oder in eine erneute lebenslange Rente umgewandelt werden.
    Übrigens:  Bei Berufsunfähigkeit wird dem Kunden die vereinbarte Rente gezahlt, außerdem erhält er die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für den gesamten Vertrag.
    Im Falle des Todes steht den Angehörigen die ungekürzte, vereinbarte Versicherungssumme zzgl. der bisher angesammmelten Überschüße zur Verfügung; bei Ablauf wird der Kunde so gestellt, als wenn er weiterhin selbst die vollen Beiträge entrichtet hätte.

  3. Risikolebensversicherung + Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  4. Mit ihr treffen Sie Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit und schützen gleichzeitig Ihre Angehörigen für den Fall, daß Ihnen etwas zustößt und Sie morgen nicht mehr da sind.

    Übrigens:  Eine Reihe von Gesellschaften bieten die sogenannte Mini-Risikolebensversicherung an. Ideal für Singles und für alle, die schon anderweitig eine ausreichende Vorsorge getroffen haben.

  5. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  6. Sie sichern nur das Risiko der Berufsunfähigkeit ab - eine preiswerte Lösung.


Tipp: Nicht immer ist der Versicherer mit dem günstigsten Beitrag oder der höchsten Rente die beste Wahl.
Ganz entscheidend sind:
          kundenfreundliche Fragen zum Gesundheitszustand
          und gute Vertrags-Bedingungen/Klauseln.

Nutzen Sie mein Angebot für einen
persönlichen Vorschlag / persönliche Beratung.

 


Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

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Letzte Änderung: 10.Juni.2006
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